Beratung und Schulung
Wir möchten Sie gerne über die Beratungseinsätze gemäß § 37.3 SGB XI informieren. Ab Pflegegrad 2 sind diese verpflichtend und dienen dazu, die Pflegesituation regelmäßig zu überprüfen und individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Diese Beratungen finden in Abständen von sechs Monaten statt und werden von speziell geschultem Fachpersonal durchgeführt. Sie bieten eine wertvolle Gelegenheit, die Pflegesituation zu reflektieren, neue Bedürfnisse zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu finden, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.
Zusätzlich möchten wir betonen, dass ab Pflegegrad 4 die Beratungseinsätze alle drei Monate erfolgen müssen. Dies stellt sicher, dass die Betreuung kontinuierlich angepasst und optimiert wird, um den sich verändernden Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden. Unsere engagierten Fachkräfte stehen Ihnen dabei zur Seite, um eine individuelle und bedarfsgerechte Betreuung sicherzustellen.
Unsere Leistungen:
- Beratungsbesuche / Pflegeeinsatz nach § 37.3 SGB XI
- Schulung von Angehörigen
- Informationsgespräch über die Kosten- und Finanzierungsfragen
- Beratung zur Wohnraumgestaltung
Sie benötigen unsere Hilfe?
06533 / 2827